Welche Risiken existieren bei Drittlandsgeschäften?
Bei Exporten in Drittländer entstehen für den Exporteur und für den Importeur Risiken. Diese Risiken können durch die Nutzung der Incoterms, Kreditbriefe, etc. gemindert werden.

Bei Exportgeschäften in Drittländer gibt es vieles zu beachten. Es existieren entsprechende zollrechtliche und die Versteuerung des Exports betreffende Bestimmungen. Zudem muss auch beim Datentransfer in ein Drittland die Zulässigkeit der Übermittlung geprüft werden. Laut dem Gabler Wirtschaftslexikon ist "Drittland" ein "Begriff des Integrations- und Zollrechts (1). Als Drittländer werden alle Nicht-Mitglieder eines Integrationsraums bezeichnet (z. B. alle Nichtmitgliedsstaaten aus der Sicht der Europäischen Union (EU), beispielsweise USA, China, Japan)." Unter Export oder Ausfuhr versteht man die Lieferung von Waren, Dienstleistungen oder Kapital in Drittländer (Information: Liste der Drittländer).
Voraussetzungen für Ausfuhren in Drittstaaten
Ab einem bestimmten Warenwert (meist 1000 Euro/ 1000 kg Warenwert) muss eine zollrechtliche Abfertigung durchgeführt werden (2). Lieferungen in die 27 Mitgliedstaaten der EU gelten nicht als Ausfuhren. Eine zollrechtliche Behandlung ist nur für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie z. B. Alkohol, Tabak, Kaffee, Mineralöl notwendig. Wer Exportgeschäfte regelmäßig durchführt, muss ein Gewerbe bzw. eine gewerbliche Tätigkeit anmelden. Ab einer gewissen Größenordnung muss das Unternehmen zusätzlich in das Handelsregister eingetragen werden. Kapital- oder Personengesellschaften (z. B. GmbH oder OHG) müssen immer eingetragen werden.
Wichtig: Festschreiben der Lieferbedingungen
Da bei Ausfuhren in Drittstaaten Kosten und Risiken (Transport, Versicherung, Zoll, Steuern) entstehen, müssen die Lieferbedingungen ganz genau ausgehandelt und festgelegt werden. Hier existieren standardisierte Lieferbedingungen, die sog. Incoterms (International Commercial Terms bzw. Internationale Handelsklauseln, 3). Durch die Incoterms wird festgelegt, welche Kosten und Risiken jeweils vom Exporteur bzw. vom Importeur zu tragen sind. Die Incoterms sind Klauseln, die es den Vertragsparteien ermöglichen, im Rahmen eines Kaufvertrags umfangreiche standardisierte Regelungen über den Leistungsort, weitere Leistungspflichten und den Gefahrenübergang zu treffen. Die Nutzung ist im nationalen als auch internationalen Umfeld möglich. Aktuell sind seit 1. Januar 2020 die Incoterms 2020 (8. Revision) gültig. Beispielsweise bedeutet die Klausel "FOB" Free on Board (Frei an Bord), dass der Verkäufer die Waren an ein Schiff in einem Hafen liefert, der zuvor zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart wurde. Der Verkäufer verlädt die Ware auf das Schiff. Der Käufer kümmert sich dann um die Einfuhrformalitäten und den Transport zum endgültigen Bestimmungsort. Informationen zu den Incoterms finden sie hier.
Festlegen der Zahlungsbedingungen
Risiken bestehen auch bei der Bezahlung der Ware, Versicherung, Transportkosten, etc. Hier existiert die Möglichkeit der Vorkasse, als auch die Vereinbarung eines langfristigen Zahlungsziels. Für die Ausfuhr und auch die Einfuhr von Waren aus Drittstaaten kann das Zahlungsrisiko zwischen Importeur und Exporteur aufgeteilt werden und auch die Zahlung der Gesamtsumme in Raten erfolgen. Dies empfiehlt sich eher für geringe Transaktionssummen, da die Gesamtabsicherung des Exportgeschäftes nicht so sicher ist wie bei Akkreditivgeschäften. Allerdings können so Bankgebühren z. B. für Akkreditive (Kreditbriefe) gespart werden. Durch Akkreditive können die Risiken des Auslandsgeschäfts (mit höheren Transaktionssummen) besser abgesichert werden. Für Exporteure besteht ein Zahlungsausfallsrisiko seitens des Kunden. Der Importeur hingegen trägt das Risiko, dass er die bezahlte Ware nicht erhält. Sie sind ein weltweit unverzichtbares Zahlungsinstrument mit Finanzierungsoptionen. Der Ablauf einer Akkreditivzahlung ist wie folgt (4):
Der Importeur beauftragt das Akkreditiv in einem bestimmten Kreditrahmen.
Der Exporteur liefert die Ware und präsentiert der vereinbarten Bank die im Kreditbrief vereinbarten Dokumente.
Die Bank bestätigt dem Importeur das Vorliegen der Dokumente, worauf dieser die Lieferung bezahlt.
Abwicklung des Exports beim Zollamt
Für auszuführende Waren muss kein Zoll bezahlt werden. Diese sind auch umsatz- und verbrauchsteuerbefreit. Allerdings kann im Bestimmungsland Zoll (s. u.) anfallen. Für die Ausfuhr von Waren in einen Drittstaat außerhalb der EU im Wert von mehr als 1000 Euro bzw. einem Gewicht von mehr als 1000 Kg muss allerdings eine Ausfuhranmeldung beim Zoll abgegeben werden (4). Bei einem Warenwert über 3000 Euro greift das zweistufige Ausfuhrverfahren, bei dem eine Vorabfertigung der Ausfuhranmeldung beim örtlich zuständigen Binnenzollamt (Ausfuhrzollstelle) abgegeben werden muss. Das Ausfuhr-Dokument dient zur Kontrolle von Export-Bestimmungen und zur statistischen Erfassung der Warenströme. Seit dem 1. Juli 2009 müssen die Ausfuhranmeldungen in der gesamten EU elektronisch abgegeben werden. Allgemein heißt das System in der EU "Automated Export System" (AES). In Deutschland wird es "ATLAS-Ausfuhr-System" genannt.
Alle Güter müssen bei der Ausfuhr deklariert werden. Zusätzlich muss bei der förmlichen Ausfuhranmeldung jeder Artikel anhand des elektronischen Zolltarifs (EZT) nach Warennummern (sogenannte Zolltarifnummern) eingruppiert werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass nur Waren ausgeführt werden, die nicht gegen Ausfuhrbestimmungen wie das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen. Weiterhin müssen Angaben zum Exporteur, Importeur und zu den Umständen der Beförderung gemacht werden.
Die Ausfuhranmeldung muss an die zuständige Ausfuhrzollstelle gesandt und im Normalverfahren die Güter dort im Anschluss überprüft werden. Der Zoll stellt ein. Ausfuhrbegleitdokument (ABD) aus. Das Dokument muss die Ware bis zur Ausgangszollstelle an der EU-Außengrenze begleiten. Die Ausgangszollstelle bestätigt den Ausgang der Waren aus dem Zollgebiet der Europäischen Union in das Bestimmungsland, womit das Verfahren abgeschlossen ist. Der Exporteur kann sich für die Erstattung der Umsatzsteuer einen Ausgangsvermerk beim Zoll geben lassen. Sollten Sie regelmäßige Ausfuhrlieferungen vornehmen, können sie sich beim Zoll als zugelassener Exporteur eintragen und von der Gestellungspflicht für die Güter befreien lassen. D. h., die zuständige Ausfuhrzollstelle überlässt elektronisch die Ausfuhranmeldung und der Ausführer kann das ABD selbst ausdrucken.
Ausfuhrlieferungen von Unternehmern sind bei Erfüllung der Nachweispflichten (Ausfuhrnachweis, Abnehmernachweis, Buchnachweis) grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit (5). Auch für Verkäufe von Einzelhandelsunternehmern an Kunden aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) gilt die Befreiung von der Umsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen (§ 6 Abs. 3a Umsatzsteuergesetz). Der deutsche Einzelhändler/ Unternehmer darf die Umsatzsteuer nicht in seiner Rechnung gesondert ausweisen. In der Rechnung wird nur der Bruttobetrag ohne Nennung des Steuersatzes angegeben.
Ursprungszeugnis und Dokumente für das Bestimmungsland
Einige Länder verlangen bei der Einfuhr von ausländischen Waren die Vorlage eines Ursprungszeugnisses. Dieses Dokument wird bei Vorhandensein eines Ursprungsnachweises (z. B. Lieferantenerklärung) durch die jeweils regional zuständige IHK ausgestellt. Weitere Informationen zum Ursprungszeugnis für die Einfuhr in ein Bestimmungsland finden sie hier.
Neben den deutschen/ europäischen Exportbestimmungen sind vor allem auch die Einfuhrbestimmungen des Bestimmungslandes zu beachten. Notwendige Dokumente bei der Wareneinfuhr im Zielland sind dem Nachschlagewerk "K und M" (Konsulats- und Mustervorschriften) zu entnehmen.
Einfuhrzölle und -abgaben
Bei der Einfuhr von Gütern werden Einfuhrzölle (Zölle, Zusatzzölle, Antidumpingzölle) und -abgaben (Zollabfertigungsgebühr, Hafeninstandhaltungsgebühr, Einlagerungsgebühr, Inspektionsgebühr, etc.) fällig. Diese können über die Access2Markets-Datenbank der EU mit den ersten vier Stellen der Zolltarifnummer abgerufen werden. Zolltarife sind über die Internetseite der Weltzollorganisation (WCO) abrufbar. Bei der Einfuhr von Gütern in Länder außerhalb der EU gelten evtl. bestimmte Verbrauchssteuersätze (z. B. für Alkohol, Tabak, etc.) und eventuell zudem bestimmte Einfuhrumsatzsteuersätze (import sales tax rate). Beispielsweise in China liegt dieser bei 13 bzw. 17 Prozent. Bei der Germany Trade and Invest (Gtai) können Informationen zum jeweiligen Bestimmungsland abgerufen werden.
Wie hilft BITO bei Drittlandsgeschäften?
BITO Lagertechnik verfügt über nationale und internationale Strukturen bzw. Zweigstellen. Durch die internationale Struktur verfügen Sie als Kunde immer über einen BITO-Ansprechpartner auch in einem Drittland.
Wirtschaftliches Wachstum ist für viele Unternehmen fast nur noch durch Expansion ins Ausland zu erreichen. Häufig muss ein Betrieb dazu auch ein Lagerhaus mit entsprechender Lagertechnik im jeweiligen Land aufbauen. Das benötigte internationale Projektmanagement kann den ohnehin geforderten Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens leicht überlasten, da es umfangreiche Planung, Schreib- und Verwaltungsarbeit, Verhandlungen mit Vertragspartnern in einer anderen Kultur, die Suche nach entsprechenden Baumaterialien, die Bauleitung, u. v. m. umfasst. BITO entlastet Sie hier und übernimmt die Projektplanung und -abwicklung im gewünschten Land, wobei wir weitreichende Erfahrung bei der Durchführung von großen Projekten und dem jeweiligen Normen- und Regelwerk des Landes mitbringen. Im Geschäftsfeld "Solutions" ist BITO nicht nur Lagertechnik-Hersteller, sondern auch Partner für die Planung, Realisierung und Projektabwicklung von Gesamtprojekten – von komplexen, anspruchsvollen Lagereinrichtungen aus verschiedenen Einzelsystemen bis zu automatisch bedienten Regalanlagen mit Stellplätzen für Behälter oder Tablare. Wir haben erfahrene Montageleiter direkt vor Ort, die den hohen deutschen Standard und die Wertmaßstäbe sichern. Ihre internationalen Projekte und das zugehörige Projektmanagement befinden sich hier in sicherer Hand. In Nordindien fertigt BITO seit März 2007 Regalanlagen (vom einfachen Fachbodenregal bis zum Palettenhochregal) in unterschiedlichen Größen. Von dort werden die Lagertechnik-Produkte in alle Regionen Indiens, in die Nachbarländer, in die Staaten des Nahen Ostens und sogar nach Australien geliefert. Die Belieferung von Projekten in diesen internationalen Märkten wäre von Deutschland aus nicht profitabel.
Natürlich müssen Sie sich auch nicht um die Einfuhr und Zollabwicklung für Materialien, Lagertechnik, Regalanlagen, etc. kümmern und die Risiken werden für Sie minimiert. Durch die Belieferung z. B. aus dem Werk in Indien werden zudem die Kosten minimiert. Weitere Informationen finden Sie hier.