Sicher auf Dienstreise
Viele Sicherheitsaspekte wie z. B. Unfallprävention, Verhalten nach Unfällen, Auslandsreisen, Rückholung, Gefahrenbeurteilung sind besonders auf Auslandsdienstreisen zu beachten

Für Arbeitnehmer und Unternehmen ist das Thema Dienstreise und Sicherheit auf Dienstreisen insbesondere in Pandemie-Zeiten von Bedeutung. Aber auch außerhalb von Krisenfällen gibt es genügend Sicherheitsaspekte auf einer Dienstreise die zu beachten sind. Dazu gehört beispielsweise die Sicherheit bei Fahrten mit dem Dienstwagen oder auch eigenem Pkw, das Verhalten bei Unfällen, Reisen nach Übersee mit entsprechenden Risiken, u. v. a. m...
Laut Gabler Wirtschaftslexikon ist "Dienstreise ein Begriff des Steuerrechts. Ein Ortswechsel aus Anlass einer vorübergehenden Tätigkeit des Arbeitnehmers an einem anderen Ort als seiner regelmäßigen Arbeitsstätte; schließt Hin- und Rückfahrt mit ein. Dienstreisen werden heute generell unter dem Oberbegriff auswärtige Tätigkeit eingeordnet."
Was muss vor einer Dienstreise beachtet werden?
Die Dienstreise für Angestellte muss vor Antritt in jedem Fall von einem disziplinarischen Vorgesetzten angeordnet bzw. genehmigt werden. Bei jeder Planung und Durchführung einer Dienstreise gelten die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Fürsorge. Details sind in den allermeisten Unternehmen in speziellen Dienstreiseverordnungen geregelt. Dort ist auch festgelegt, welche Verkehrsmittel(-klassen), Hotelkategorien, etc. benutzt werden dürfen - meist abhängig von Hierarchiestufen. Der Antritt der Dienstreise erfolgt in aller Regel von der Dienststelle aus. Wenn es wirtschaftlicher ist, kann der Antritt auch von der eigenen Wohnung aus erfolgen.
Geschäftsreisen mit dem eigenen Fahrzeug
Will der Arbeitnehmer die Dienstreise mit dem eigenen Fahrzeug durchführen (1), muss im Vorfeld mit dem Arbeitgeber unbedingt abgeklärt werden, wie der Versicherungsschutz geregelt ist. Viele Arbeitgeber bzw. deren Versicherungen übernehmen dann die Risiken nicht. D. h. im Falle eines Unfalls muss die private Versicherung des Dienstreisenden für Schäden aufkommen. In diesem Fall kann der Arbeitgeber nicht verlangen, dass ein privates Fahrzeug genutzt wird. Einige Unternehmen haben allerdings eine spezielle Unfallversicherung (Haftpflicht/ Kasko in aller Regel mit Selbstbeteiligung des Fahrers) für diese Fälle abgeschlossen oder tragen als Selbstversicherer die entsprechenden Schäden. Auch dies sollte detailliert in der Dienstreiseordnung des Unternehmens geregelt werden. Wenn es eine „betriebliche Risikosphäre“ gibt, erhält der Arbeitnehmer im Schadensfall einen Ersatzanspruch durch den Arbeitgeber. Dafür gibt es mehrere Gründe:
der Einsatz des privaten Pkw erfolgt auf Weisung des Arbeitgebers
betriebliche Gründe erzwingen den Einsatz
der Arbeitgeber müsste ohnehin ein Betriebsfahrzeug zur Verfügung stellen und das damit verbundene Unfallrisiko tragen
wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit anderweitig nicht erbringen kann (zum Beispiel als Vertriebsbeauftragter im Außendienst)
das private Auto für Transporte eingesetzt wird, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich sind.
Versicherungsrechtliche Erwägungen
Erfolgt die Fahrt mit einem Pkw müssen die gesetzlichen Regeln für den Straßenverkehr eingehalten werden (StVO, StVG, FeV, StVZO). Vor Fahrtantritt hat sich der Fahrer vom verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges zu überzeugen.
Sicht- und Funktionskontrolle durchführen: vor Fahrtbeginn sind u. a. die Profiltiefe der Reifen, Funktionsfähigkeit von Licht und Bremsen zu kontrollieren
Scheiben müssen frei und sauber sein
Spiegel und Fahrersitz müssen richtig eingestellt werden
Vorhandensein von Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste sind zu überprüfen
Verpflichtung des Fahrers zum sicheren Fahren
Sicherheitsgurt anlegen (Airbag ohne Gurt kann sehr schnell tödlich enden)
geeignetes Schuhwerk tragen
auf Abstand und angepasste Geschwindigkeit achten
sicher abbiegen
keine Ablenkung und fahrfremde Tätigkeiten durchführen, vorhandene Freisprecheinrichtung nutzen
Pausen zur Vermeidung nachlassender Aufmerksamkeit und Sekundenschlaf einlegen
beim Aufenthalt im Verkehrsbereich muss eine Warnweste benutzt werden (z. B. beim Reifenwechsel)
Beachtung von Parkregelungen
Parken nur in genehmigten Zonen
kein Blockieren von Hydranten und Schachtdeckeln
kein Zuparken von Feuerwehrzufahrten
kein Zustellen von Zufahrten zu einem Privatgelände
sichtbares Auslegen von Parkausweisen im Fahrzeug
Ladungssicherung zur Vermeidung von Unfällen
Durch höheres Gewicht ergibt sich generell bei der Beladung ein längerer Bremsweg
Bei jeder Geschwindigkeits- und Richtungsänderung eines Fahrzeugs treten Kräfte auf, die die Ladung zum Verrutschen, Verrollen, Umfallen oder Herabfallen bringen können. Mögliche Folgen: Fahrzeug gerät außer Kontrolle, kippt um oder das Führerhaus wird durch die Ladung zerstört. Dadurch entsteht eine Gefährdung nicht nur des Fahrers, sondern auch aller übrigen Verkehrsteilnehmer.
Ein Frontaufprall mit 50 km/ h kann die ungesicherte Ladung bis zum 50-fachen ihres Eigengewichtes beschleunigen.
Dementsprechend ist das Fahrzeug gleichmäßig zu beladen (schwere Teile nach unten und leichtere nach oben). Es darf nicht überladen werden (auf zulässiges Gesamtgewicht bzw. Achslast achten). Zudem dürfen die Sicht und Bedienung des Fahrzeuges durch die Ladung nicht beeinträchtigt werden.
Unfall - was nun?
Wenn es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen wie der Vermeidung von:
menschlichem Fehlverhalten
Fehlern beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren
Missachtung der Vorfahrt bzw. des Vorranges
Abstandsfehlern
nicht angepasster Geschwindigkeit
Alkoholeinfluss und Medikamenteneinnahme
technischen Mängeln und Wartungsmängeln
Müdigkeit z. B. Sekundenschlaf
Smartphone am Steuer
Überfahren von roten Ampeln
anderweitige Ablenkung
Nichtberücksichtigung von Straßenglätte oder Sichtbehinderung durch Nebel durch eine angepasste Fahrweise
der Nichteinplanung des Fehlverhaltens von anderen wie z. B. Fußgängern
Nichtberücksichtigung von Gefahrenzonen wie z. B. Abschnitten in denen Wildwechsel vorkommt
zu einem Unfall gekommen ist, müssen allgemeingültigen Regeln berücksichtigt werden. Hierzu zählen u. a.:
Ruhe bewahren
Sicherung der Unfallstelle
Feststellen, ob ein Personenschaden aufgetreten ist
Erste Hilfe am Unfallort
Rufen eines Rettungsdienstes
sich selbst nicht gefährden
Aufnahme und Dokumentation des Unfalls und des Unfallgeschehens
Ist der Fahrer mit einen Firmenfahrzeug unterwegs empfiehlt es sich, die Polizei zu rufen, um für den Arbeitgeber und die Versicherungen eine neutrale Aufnahme des Unfalls gewährleisten zu können. Dieses Vorgehen ist in aller Regel auch in den firmenspezifischen Nutzungsbedingungen der einzelnen Firmen geregelt.
Sicherheit auf internationalen Geschäftsreisen
Für Geschäftsreisen ins Ausland gelten zusätzlich zu den zuvor genannten noch anderen Regeln (2, 3). Beispielsweise sollten nur Angestellte entsandt werden, von denen ein sicheres Verhalten im Zielland zu erwarten ist. Vor der Reise sollte eine medizinische Untersuchung durch Betriebs- oder Hausarzt erfolgen. Dabei ist neben der arbeitsmedizinischen Vorsorge auch an evtl. Impfungen (man denke an Vorlaufzeiten), die Reiseapotheke und evtl. angepasste Verhaltensweisen (in Malariagebieten z. B.: helle lange Kleidung, Mückenrepellent, Mückennetze, etc.) zu denken. Auch der medizinische Notfall und eine entsprechende Rückholversicherung ist einzuplanen. Es sollte ein Notfallplan existieren und die Kommunikationswege müssen funktionieren.
Arbeitsschutzaspekte sollten in die Vertragsgestaltung mit aufgenommen werden, damit Arbeitnehmer vor Ort die Einhaltung des Arbeitsschutzes verlangen können. Wichtige Punkte, wie z. B. die Regelungen zu technischen Schutzmaßnahmen, zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) oder zur Arbeitsorganisation sollten berücksichtigt werden. Eine Gefährdungsbeurteilung für die Arbeit auf Baustellen muss erstellt werden. Dabei müssen rechtliche Unterschiede, Mentalitätsunterschiede und Gefährdungen wie atypische Arbeitsplatz-Verhältnisse im Zielland bedacht werden. Ergänzend zu der tätigkeitsbezogenen Unterweisung sollte eine vollständige Unterweisung des Mitarbeiters durchgeführt werden. Diese beinhaltet auch Informationen zum grundsätzlichen Verhalten in einem fremden Land während der Arbeitszeit, im Hotel aber auch während der Reise und in der Freizeit.
Natürlich müssen vor der Reise Einreiseformalitäten geklärt und abgearbeitet werden. An die Beantragung notwendiger Visa, Gültigkeit der Pässe, Abfrage der aktuellen Sicherheitslage und Reisewarnungen, Geschäftsgebaren, Verhaltensregeln, Religion, Wechselkurse, Sicherheitsvorkehrungen, Verschlüsseln von Laptop und Datenträgern, Kopien von Reisepässen und Visa, u. v. a. m. muss gedacht werden.
Sicherheit in Pandemie-Zeiten
Besonders in Pandemiezeiten ist es unerlässlich sich über die Einreisebestimmungen und -beschränkungen, evtl. Lockdowns, Ausgangssperren, Quarantäneregeln und Test- sowie Impfplichten zu erkundigen. Häufig ändern sich die Inhalte der Bestimmungen innerhalb kürzester Zeit. Die Sicherstellung einer adäquaten medizinischen Versorgung oder eines betreuten Rücktransports ist manchmal schwierig. In einer Checkliste gibt die gesetzliche Unfallversicherung Tipps, worauf Betriebe achten sollten, bevor sie Beschäftigte ins Ausland entsenden.
Merkblatt: „Sicherheit auf Dienstreisen“
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Literatur:
1 Dienstreise mit privatem Pkw: Wer haftet im Schadensfall?, Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, Link
2 Vor der Dienstreise, Berufsgenossenschaft Holz und Metall, Link
3 Vorndran Stefan, Gefahren auf Geschäftsreisen, So sind Sie sicherer unterwegs, Manager Magazin, Link
4 Sichere Dienstreisen in Zeiten von Corona, Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) gesetzliche Unfallversicherung, Link