Was bringt das Lieferkettengesetz?
LkSG und EU-Lieferkettenrichtlinie sind in Kraft getreten und forden die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards. Eine Harmonisierung beider Regelungen steht aus.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), auch bekannt als Lieferkettengesetz, ist ein bedeutender Schritt zur Verbesserung der Menschenrechts- und Umweltstandards in globalen Lieferketten. Das Gesetz trat am 1. Januar 2023 in Kraft und betraf zunächst große Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten. Ab dem 1. Januar 2024 wurde der Anwendungsbereich auf Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten erweitert. Trotz der positiven Intentionen und Fortschritte gibt es sowohl Herausforderungen bei der Implementierung als auch anhaltende Kritikpunkte.
Lieferketten Definition:
Eine Lieferkette bzw. Supply Chain ist das Netzwerk aller an der Produktion und Lieferungeines Produkts beteiligten Akteure, angefangen von den Rohstofflieferanten über die verschiedenen Produktionsstufen bis hin zum Endverbraucher. Die Supply Chain umfasst sämtliche Prozesse, Tätigkeiten und Einrichtungen, die zur Herstellung und Bereitstellung eines Produkts oder einer Dienstleistung notwendig sind. Dazu gehört die Beschaffung von Rohstoffen, die Herstellung von Bauteilen, die Montage, der Transport, die Lagerung und die Distribution. Eine effektives Supply Chain Management (SCM) zielt darauf ab, die Prozesse effizient zu gestalten, Kosten zu minimieren, Qualität zu gewährleisten und den Kundenservice zu optimieren.
Wozu verpflichtet das Lieferkettengesetz?
Unternehmen müssen gemäß dem Lieferkettengesetz ein umfassendes Risikomanagementsystem einführen, um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihrer Lieferkette zu identifizieren, zu bewerten und zu minimieren. Dies umfasst regelmäßige Risikoanalysen und die Festlegung von Verantwortlichkeiten innerhalb des Unternehmens. Präventive Maßnahmen zur Risikominimierung können Schulungen für Mitarbeiter, Anpassungen der Einkaufsbedingungen und die enge Zusammenarbeit mit Lieferanten umfassen. Falls Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden auftreten, sind Unternehmen verpflichtet, geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Dies kann durch direkte Interventionen, Entschädigungen für Betroffene oder sogar die Beendigung von Geschäftsbeziehungen geschehen. Ein weiterer zentraler Bestandteil des LkSG ist die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens, das es betroffenen Personen ermöglicht, Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden zu melden. Das Verfahren muss leicht zugänglich, transparent und effektiv sein. Darüber hinaus sind Unternehmen verpflichtet, jährlich über ihre Sorgfaltspflichten zu berichten. Die Berichte müssen öffentlich zugänglich sein und detaillierte Informationen über die ergriffenen Maßnahmen und deren Wirksamkeit enthalten. Die Berichterstattung soll sicherstellen, dass Unternehmen ihre Verantwortung ernst nehmen und ihre Lieferketten kontinuierlich überwachen und verbessern. Die Einhaltung des LkSG wird von der zuständigen Behörde überwacht. Bei Verstößen können Sanktionen verhängt werden, darunter Geldstrafen und der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen. Durch die strenge Überwachung und mögliche Sanktionen soll sichergestellt werden, dass Unternehmen ihre Verpflichtungen ernst nehmen und aktiv zur Verbesserung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Standards in ihren Lieferketten beitragen.
Warum ist das Gesetz vorteilhaft für Unternehmen und Verbraucher?
Durch das Einhalten der Pflichten und Maßnahmen aus dem LkSG können Unternehmen potenzielle Verstöße frühzeitig erkennen und rechtliche sowie finanzielle Risiken reduzieren. Zudem stärkt dies die Reputation von Unternehmen und das Vertrauen von Kunden, Investoren und Geschäftspartnern. Unternehmen, die sich zu hohen ethischen Standards verpflichten, werden als verantwortungsbewusster und vertrauenswürdiger wahrgenommen, wodurch ein Wettbewerbsvorteil entsteht. Verbraucher und Geschäftspartner bevorzugen zunehmend Unternehmen, die nachhaltige und ethisch vertretbare Geschäftspraktiken verfolgen. Das Gesetz fördert außerdem die langfristige Nachhaltigkeit. Betriebe werden anregt, Nachhaltigkeitsprinzipien in ihre Geschäftsstrategien zu integrieren. dadurch wird auch die Stabilität und Widerstandsfähigkeit gegenüber Veränderungen und Krisen verbessert.
Verbraucher können sicher sein, dass die gekauften Produkte, ohne Ausbeutung oder Zwangsarbeit unter fairen und ethischen Bedingungen hergestellt wurden. Zudem fördert das Gesetz die Herstellung von nachhaltig produzierten Waren mit geringeren Auswirkungen auf die Umwelt. Durch die regelmäßige Berichterstattung der Unternehmen über ihre Sorgfaltspflichten und Maßnahmen wird Transparenz geschaffen. So können Verbraucher informierte Entscheidungen treffen und verantwortungsvolle Geschäftspraktiken der Unternehmen unterstützen. Das LkSG fördert eine Kultur der Verantwortung und Ethik in der Wirtschaft, auf die sich Verbraucher verlassen können.
Was sind die Vorteile für die Gesellschaft als Ganzes?
Das LkSG fördert die globale Gerechtigkeit durch die Sicherstellung der Einhaltung der Menschenrechte und Umweltstandards weltweit. Durch die Unterstützung nachhaltiger Geschäftspraktiken trägt das Gesetz zur globalen nachhaltigen Entwicklung bei und hilft, internationale Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Zudem stärkt und stabilisiert es die globalen Supply Chains, was sowohl für Unternehmen als auch für die globale Wirtschaft vorteilhaft ist. Generell fördert das LkSG eine verantwortungsvollere und nachhaltigere Wirtschaftsweise, die den Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards in den Mittelpunkt stellt und der gesamten Gesellschaft zugutekommt.
Wie können Unternehmen die Anforderungen des Gesetzes umsetzen?
Neben den schon genannten Maßnahmen der Einführung eines Risikomanagementsystems und der regelmäßigen Durchführung von Risikoanalysen, sollten u. a. auch präventive Maßnahmen und Notfallpläne, die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens, sowie eine Berichterstattung und Dokumentation implementiert werden.
Ein wichtiger präventiver Schritt ist die Entwicklung eines Verhaltenskodex für Lieferanten, der klare Standards für Menschenrechte und Umweltschutz festlegt. Diese Standards sollten durch spezifische Klauseln in den Lieferantenverträgen fest verankert werden. Zusätzlich sollten Unternehmen Schulungen und Workshops für ihre Mitarbeiter und Lieferanten anbieten, um das Bewusstsein für die Anforderungen des LkSG zu schärfen und Best Practices zu fördern. Im Bereich der Abhilfemaßnahmen ist es essenziell, Notfallpläne und Maßnahmenkataloge für den Fall von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden zu erstellen und schnelle Reaktionsmechanismen zu implementieren. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Einrichtung transparenter Beschwerdekanäle und Whistleblowing-Systeme, die Anonymität und Schutz für Hinweisgeber gewährleisten. Unternehmen müssen zudem jährliche Berichte über ihre Sorgfaltspflichten erstellen und eine umfassende Dokumentation aller Maßnahmen führen. Die kontinuierliche Überwachung und regelmäßige Anpassung der Strategien an neue Risiken und gesetzliche Änderungen sind ebenfalls unerlässlich. Darüber hinaus sollten Unternehmen eng mit ihren Lieferanten, NGOs und anderen Stakeholdern zusammenarbeiten und regelmäßig über Fortschritte und Herausforderungen kommunizieren. Schließlich kann der Einsatz digitaler Tools und Plattformen zur Überwachung und Analyse der Lieferkette die Effizienz und Genauigkeit der Maßnahmen erheblich verbessern. Dabei werden Technologien zur Datenanalyse implementiert, um Risiken besser zu identifizieren und zu bewerten.
EU-Lieferketten-Richtlinie (CSDDD) und LkSG ergänzen sich
Die EU-Lieferketten-Richtlinie, offiziell als Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) bekannt, ist am 24. Mai 2024 in Kraft getreten. Sie verpflichtet Unternehmen zur Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang ihrer gesamten Lieferkette. Sie wurde von einer qualifizierten Mehrheit der Mitgliedstaaten der EU verabschiedet und vom Europäischen Parlament formal gebilligt. Das deutsche LkSG und die EU-Lieferketten-Richtlinie ergänzen sich und harmonisieren die Sorgfaltspflichten auf europäischer Ebene, anstatt in Konkurrenz zu stehen. Unternehmen sollten einen integrierten Ansatz verfolgen, um beide Regelungen effizient zu erfüllen. Dazu gehört der Aufbau eines umfassenden Risikomanagementsystems, die Implementierung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie die Einrichtung effektiver Beschwerdeverfahren. Zudem sollten sie umfassende Berichte und Dokumentationen führen, die kontinuierliche Überwachung und Anpassung der Strategien sicherstellen und eng mit Stakeholdern zusammenarbeiten. Durch ein integriertes Compliance Management System können Unternehmen die Anforderungen beider Regelungen erfüllen und ihre globalen Lieferketten nachhaltiger gestalten.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz LkSG:
- Geltungsbereich: Gilt seit Januar 2023 für Unternehmen in Deutschland mit mehr als 3000 Mitarbeitern, ab 2024 auch für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern.
- Fokus: Menschenrechte und Umweltstandards entlang der Lieferkette.
Pflichten: Risikoanalyse, Präventionsmaßnahmen, Abhilfemaßnahmen, Einrichtung von Beschwerdeverfahren und Berichterstattung.
EU-Richtlinie (CSDDD):
- Geltungsbereich: Betrifft große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro in der EU sowie Unternehmen in Risikosektoren mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro.
- Fokus: Menschenrechte, Umweltstandards und Governance in der gesamten Wertschöpfungskette.
- Pflichten: Umfassendere und detailliertere Anforderungen als das LkSG, einschließlich Klimaschutzverpflichtungen und stärkeren Überwachungsmechanismen.
Welche Kritikpunkte und Diskussionen existieren?
Das LkSG hat seit seiner Einführung eine Vielzahl von Kritikpunkten und Diskussionen hervorgerufen. Kritiker bemängeln den erheblichen administrativen und bürokratischen Aufwand, den das Lieferkettengesetz insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit sich bringt, da die umfangreiche Dokumentation und regelmäßige Berichterstattung eine finanzielle und zeitliche Belastung darstellen. Das Gesetz wird zudem als zu vage und komplex kritisiert, was es für Unternehmen schwierig macht, die genauen Anforderungen zu verstehen und umzusetzen. Die Pflicht zur Risikoanalyse und Berichterstattung entlang der gesamten Lieferkette ist anspruchsvoll und unklar, was Unsicherheit bei den betroffenen Unternehmen erzeugt. Unternehmen befürchten auch Wettbewerbsnachteile gegenüber internationalen Konkurrenten, die nicht den gleichen strengen Vorschriften unterliegen. Dies könnte dazu führen, dass Produktion und Einkauf in Länder verlagert werden, die weniger strenge Regelungen haben und somit das Ziel des Gesetzes untergraben. Es gibt zudem Bedenken hinsichtlich der tatsächlichen Durchsetzbarkeit und Überwachung des Gesetzes, da die Kontrolle der globalen Lieferketten und die Durchsetzung der Sorgfaltspflichten in der Praxis schwierig und ineffektiv sein könnten. Schließlich ist die Implementierung der Sorgfaltspflichten besonders für KMU kostspielig, da Unternehmen in neue Technologien, Schulungen und Compliance-Maßnahmen investieren müssen.
Es existieren mehrere Diskussionen rund um das LkSG, die auf eine Erweiterung und Verbesserung des Gesetzes abzielen. Eine bedeutende Diskussion dreht sich um die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf die spezifischere Erfassung von kleineren Unternehmen und bestimmten Branchen. Dies könnte die Effektivität des Gesetzes erhöhen, würde aber auch den administrativen Aufwand für mehr Unternehmen steigern. Zudem wird über die Harmonisierung des LkSG mit der neuen EU-Lieferkettenrichtlinie diskutiert, um Doppelregelungen zu vermeiden und die Sorgfaltspflichten auf europäischer Ebene zu vereinheitlichen. Eine weitere Diskussion betrifft die Ausweitung auf Umweltstandards. Es wird dabei überlegt, wie die Verpflichtungen weiter verschärft und konkretisiert werden können, um den Umweltschutz in globalen Lieferketten noch stärker zu fördern. Auch die Verstärkung der Sanktionen bei Verstößen gegen das Lieferkettengesetz wird debattiert, um die Abschreckungswirkung zu erhöhen und die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zu verbessern. Schließlich wird diskutiert, wie Verbraucher besser über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten durch Unternehmen informiert und in die Lage versetzt werden können, ethische Kaufentscheidungen zu treffen. Dies könnte z. B. durch verstärkte Transparenz und verbesserte Berichterstattung erreicht werden.
Fazit und Ausblick auf die Zukunft der Lieferkettenregulierung
Das LkSG und die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) stellen bedeutende Schritte zur Regulierung globaler Lieferketten dar. Beide Regelungen zielen darauf ab, menschenrechtliche und umweltbezogene Standards zu stärken und Unternehmen zu verantwortungsvollerem Handeln zu verpflichten. Während das LkSG bereits wichtige Impulse gesetzt hat, wird die Harmonisierung mit der CSDDD entscheidend sein, um Doppelregelungen zu vermeiden und die Umsetzung effizienter zu gestalten. Zukünftige Entwicklungen werden die Ausweitung des Anwendungsbereichs, die Konkretisierung der Umweltstandards und die Verstärkung der Sanktionen betreffen. Beide Vorstöße bieten die Chance, eine nachhaltigere und verantwortungsvollere Wirtschaftsweise zu fördern und globale Lieferketten zu stabilisieren.