Erhöhen der Sicherheit im Lager
Laut DGUV-Vorschrift hat der Unternehmer die Versicherten über Arbeitssicherheit zu unterweisen. Das Gefährdungspotenzial kann stark durch diese Unterweisungen, jährliche Regalprüfungen und die richtige Betriebsausrüstung gemindert werden.

Im hektischen Alltag eines Lagers ist die Unfallgefahr für die Mitarbeiter stark erhöht. Dabei entstehen viele Unfälle durch Unachtsamkeit sowie Leichtsinn der Mitarbeiter, das Missachten von Sicherheitsvorkehrungen, eine fehlende Ausbildung und Sensibilisierung der Arbeitnehmer sowie eine mangelnde Wartung an den eingesetzten Arbeitsmitteln wie Flurförderzeugen und Regalen. Darüber hinaus führen eine vernachlässigte Ordnung und Sauberkeit sowie eine dysfunktionale Organisation des Arbeitsschutzes in Unternehmen zu vermeidbaren Unfällen im Lager. Zudem wird die persönliche Schutzausrüstung (PSA) häufig unzureichend oder gar nicht genutzt. Da im Lager zahlreiche Gefährdungen für Mitarbeiter bestehen, ist eine Unterweisung über die Sicherheit im Lager zumindest einmal jährlich besonders wichtig.
DGUV-Unfallverhütungsvorschrift
Laut Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ereigneten sich in 2020 im Bereich der Unfallversicherung der gewerblichen Wirtschaft und der öffentlichen Hand insgesamt 760 492 meldepflichtige Arbeitsunfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder den Tod zur Folge hatten. Dabei sanken die Unfallzahlen auch durch den Einfluss von COVID um 12,74 Prozent. Gleichzeitig waren 13 227 schwere Arbeitsunfälle zu verzeichnen, bei denen es zur Zahlung einer Rente oder eines Sterbegelds gekommen ist.
In der DGUV Vorschrift 1 "Unfallverhütungsvorschrift - Grundsätze der Prävention" (1) sind verbindliche Pflichten der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz enthalten. Sie gelten für jedes Unternehmen und jeden Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung. In §2 der Vorschrift sind die Grundpflichten des Unternehmers zu finden. Demnach hat der "Unternehmer die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. Die zu treffenden Maßnahmen sind insbesondere in staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (DGUV Vorschrift 1, Anlage 1) und in weiteren Unfallverhütungsvorschriften näher bestimmt." Zudem "hat der Unternehmer bei den Maßnahmen nach Absatz 1 von den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 Arbeitsschutzgesetz auszugehen und dabei vorrangig das staatliche Regelwerk sowie das Regelwerk der Unfallversicherungsträger heranzuziehen." Darüber hinaus "hat der Unternehmer die Maßnahmen nach Absatz 1 entsprechend den Bestimmungen des § 3 Absatz 1 Sätze 2 und 3 und Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz zu planen, zu organisieren, durchzuführen und erforderlichenfalls an veränderte Gegebenheiten anzupassen." Dabei darf er keine sicherheitswidrigen Weisungen erteilen und die Kosten für Maßnahmen nach der DGUV-Unfallverhütungsvorschrift und den für ihn sonst geltenden Unfallverhütungsvorschriften nicht den Versicherten auferlegen.
Staatliche Vorschriften zum Arbeitsschutz
In folgenden staatlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz sind Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren durch den Unternehmer (Arbeitgeber) näher bestimmt:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Baustellenverordnung (BaustellV)
- Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
- Biostoffverordnung (BioStoffV)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
- Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
- PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
- Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV)
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Sicherheit, arbeitsbedingten Erkrankungen sowie zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit (§§ 2, 3 ArbSchG). Hierzu gehören sowohl die Gestaltung der Arbeitsstätte, des Arbeitsplatzes und der Arbeitsumgebungsbedingungen als auch die Gestaltung von Arbeitsverfahren, -ablauf und -organisation. Welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes und Sicherheit zur Vermeidung von Unfällen erforderlich sind, hat der Arbeitgeber durch die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG zu ermitteln. Der gesetzliche Auftrag der Unfallversicherungsträger zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren gilt auch für Unternehmer und Versicherte, die nicht unmittelbar durch die Anwendungsbereiche der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften erfasst sind.
Unterweisung der Versicherten
Laut DGUV-Unfallverhütungsvorschrift §4 "Unterweisung der Versicherten" "hat der Unternehmer (Arbeitgeber) die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden." Weiterhin "hat der Unternehmer den Versicherten die für ihren Arbeitsbereich oder für ihre Tätigkeit relevanten Inhalte der geltenden Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger sowie des einschlägigen staatlichen Vorschriften- und Regelwerks in verständlicher Weise zu vermitteln." Gemäß Unfallverhütungsvorschrift §4 "hat der Unternehmer nach § 136 Absatz 3 Nummer 3 Alternative 2 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) den Schulhoheitsträger hinsichtlich Unterweisungen für Versicherte nach § 2 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe b SGB VII zu unterstützen."
Bei der Arbeit im Lager können viele Faktoren die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gefährden. Diese sollten unbedingt bei der Unterweisung im Lager berücksichtigt werden (2). Da es sich bei der Arbeit im Lager häufig um körperliche schwere Tätigkeiten wie Tragen und Heben handelt, treten hier starke Belastungen des Muskel-Skelett-Systems mit entsprechenden Erkrankungen auf. Daher sollte unbedingt auf die Unterweisung der ergonomischen Durchführung von Tätigkeiten am Arbeitsplatz geachtet werden. Zwar werden zur Verringerung der körperlichen Belastungen im Lager Hubwagen und andere Arbeitsmittel eingesetzt, doch kommt es auch hier zu Unfällen und schweren Verletzungen. Eine Unterweisung in die Handhabung dieser Geräte ist daher unerlässlich. Auch beim Umgang mit Lagersystemen ist die Unfallgefahr hoch. Besonders an und auf Regalen und im Hochregallager kann es zu schweren Unfällen kommen. Die DGUV Information 208-043 "Sicherheit von Regalen" liefert für alle gewerblich genutzten Regaltypen aus Stahl wichtige Hinweise zur Verhinderung von Arbeitsunfällen. Sie listet die wichtigsten europäischen Normen bzgl. der Bau- und Ausrüstungsbestimmungen auf und geht genauer auf die Anforderungen aus der DIN EN 15 635 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen“ ein. Dabei geht die Informationsschrift insbesondere um die regelmäßige Prüfung der Regalanlagen aus Stahl auf Beschädigungen, zur Prüfung befähigte Personen, Einstufung der Schäden, Zustand der Sicherungen (u. a. Anfahrschutz), Belastung der Regale, Instandsetzung, Erhöhung der Sicherheit im Lager, etc. ein (3). Die DIN EN 15635 fordert von Arbeitgebern bzw. Betreibern, Regalsysteme, die mit Flurförderzeugen beschickt oder in deren näherem Umfeld diese Arbeitsmittel eingesetzt werden, regelmäßig zu überprüfen bzw. jährlich von einer fachkundigen Person überprüfen zu lassen. Für den Ramm- und Anfahrschutz von Regalen sind insbesondere die DGUV Information 208-043 "Sicherheit von Regalen" und die DGUV-I 208-061 "Lagereinrichtungen und Geräte" von Bedeutung.
Auch bei der Lagerung und dem Handling von Gefahrstoffen besteht eine hohe Unfallgefahr. Dabei können aus schadhaften Packstücken oder Behältern gesundheitsschädigende Chemikalien austreten. Ein wesentlicher Grundbaustein zur Vermeidung von Unfällen ist die Sensibilisierung und Schulung der Arbeitnehmer in allen relevanten Themen der Arbeitssicherheit. Hier gibt es gut vorbereitete Materialien der Berufsgenossenschaften, die bei internen Schulungen eingesetzt werden können. Auch die Sicherheitsvorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung werden kontinuierlich den Gefahrenquellen am Lager angepasst, um Arbeitsunfälle zu verhindern.
Unterstützung der Arbeitssicherheit durch die Lagereinrichtung
Es gibt viele Möglichkeiten die Arbeitssicherheit durch die Betriebseinrichtung zu verbessern. Einfache, aber wirkungsvolle Maßnahmen sind das Anbringen von Absperrvorrichtungen, Rammschutz und anderer Schutzsysteme zur Vermeidung von Unfällen. Einige dieser Schutzmaßnahmen und Anforderungen sind in der DGUV Information 208-043 "Sicherheit von Regalen" und in der DGUV-I 208-061 "Lagereinrichtungen und Geräte"(s. o.) genauer beschrieben. Wieder andere dienen zur allgemeinen Steigerung der Sicherheit (wie z. B. Stützenschutzeinrichtungen). Es existieren Rammschutz bzw. Anfahrschutzprofile (Ecken- und Kanten-Schutzprofile), Flächen-Massivschutzprofile, Rohr-Schutzprofile, gerade Rammschutzbügel und Rammschutzbügel für Ecken), Sicherheitsmarkierungen, Absperrsysteme für die Trennung von Verkehrs- und Arbeitsbereichen, Brandschutzanlagen, u. a. Weitere Möglichkeiten sind Bodenmarkierbänder oder Bodenmarkierfarben, um Fahrstraßen und Laufwege sichtbar abzutrennen. Antirutschbänder vermindern zudem das Risiko des Ausrutschens auf nassen oder schmierigen Untergründen. Nach DIN EN 15 635 sind regelmäßige Prüfungen von Regalanlagen vorgeschrieben (s. o.). Bei allen Maßnahmen zur Unfallverhütung durch Betriebseinrichtung und auch der Regalprüfung ist BITO Lagertechnik der richtige Ansprechpartner.
Individuelle Arbeitsschutzausstattungen existieren heutzutage in vielen Varianten und helfen die Gefahr durch Unfälle zu verringern. Die Ergonomie bei durchgeführten Tätigkeiten von Lagermitarbeitern kann z. B. durch Exoskelette erhöht werden, die das Heben und Tragen wesentlich erleichtern und den Bewegungsapparat schonen. Generell muss die Ergonomie bei der Arbeit durchdacht werden und für die jeweiligen Arbeiten die entsprechenden Hilfsmittel wie Flurförderzeuge, Hubwagen und -tische, Schutzkleidung, Regalzugangs-Kit (PDS Access Kit), etc. zur Verfügung stehen. In jedem Betrieb darf zudem ein leicht zugänglicher berufsspezifischer Erste-Hilfe-Koffer nicht fehlen. Die DGUV-Info 204-022 gibt Aufschluss über Erste-Hilfe im Betrieb.
Checkliste: 5 Maßnahmen für mehr Sicherheit im Lager
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Literatur:
1 DGUV Vorschrift 1 "Unfallverhütungsvorschrift - Grundsätze der Prävention", Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Link
2 Weyde Martin, Sicherheitsunterweisung: So erhöhen Sie die Sicherheit im Lager, Arbeitsschutz & Gefahrstoffe, Juni 2020, WEKA MEDIA GmbH & Co. KG, Link
3 BITO Fachwissen, Arbeitsunfälle in Lager vermeiden, Link