Die richtige Versicherung für Betrieb und Lager
Schäden durch Sturm, Hochwasser, Feuer und Diebstahl sind nicht selten. Die Geschäftsinhaltsversicherung bildet eine existenzsichernde Grundlage und bietet Schutz gegen alle gängigen Gefahren.

Ein nicht unbeträchtlicher Teil des Geschäftsvermögens von produzierenden Unternehmen, Händlern und dem Gewerbe steckt in den Waren, Produkten und in der Betriebseinrichtung. Daher sind diese gut beraten, sich ausreichend zu versichern. Im Ernstfall kann das Bestehen oder Nicht-Bestehen einer Versicherung über die Existenz des Unternehmens entscheiden. Schäden durch Sturm, Hochwasser, Feuer und Diebstahl sind nicht selten. Wie findet man also die passende Versicherung und den richtigen Versicherer?
Welche Versicherungen sind geeignet?
Wie immer in der Versicherungsbranche geht es um Parameter wie Zeitraum, Versicherungssumme, die Art und den Umfang der Leistungen, etc. Grundsätzlich kommen hier die Lagerversicherung und die Inhaltsversicherung in Betracht. Verweilen die Güter bzw. Produkte im Lager nur kurzfristig, sollte man eine Lagerversicherung wählen. Inhaltsversicherungen sind auf eine langfristige Verweildauer zugeschnitten. Sollen neben dem Lager noch andere Geschäftsräume mit Einrichtung versichert werden, dann mit einer Inhaltsversicherung bzw. Geschäftsinhaltsversicherung.
Eine Lagerversicherung ist vor allem für Versandhändler und Speditionen von nutzen. Sie stellt eine Ergänzung zur Transportversicherung dar, da sie die Risiken für kurzeitig gelagerte Güter bei der Vor-, Zwischen- und Nachlagerung absichert. Abgedeckt werden dabei Schäden durch Feuer, Einbruch, Diebstahl, Raub, Leitungswasser (Rohrbruch), Sturm, Blitz und Hagel. Falls auch die Lagerhalle und die Lagerausstattung bzw.-einrichtung versichert werden soll, muss hier jeweils eine gesonderte Versicherung abgeschlossen werden. Werden die Waren oder Materialien nur beschädigt, trägt der Versicherer die anfallenden Kosten für eine Reparatur. Bei einem vollständigen Verlust erstreckt sich der Versicherungsschutz auf den Ersatz der Waren, Materialien und Güter. Wird die Lagerversicherung als "All-Risk"-Versicherung abgeschlossen, dann sind Schadensursache und Verursacher für den Versicherungsfall irrelevant.
Inhaltsversicherung/ Geschäftsinhaltsversicherung
Der wichtigste Unterschied einer Inhaltsversicherung oder Geschäftsinhaltsversicherung zur Lagerversicherung ist, dass sie Schäden an den Waren, Materialien und Produkten langfristig abdeckt. Zudem ist die Betriebseinrichtung (Möbel, Computer, Maschinen, persönliche Gegenstände von Mitarbeitern, Kundeneigentum, etc.) miteingeschlossen. Daher bildet die Inhaltsversicherung für jeden Betrieb und jedes Gewerbe eine existenzsichernde Grundlage und bietet Schutz gegen alle gängigen Gefahren. Die Geschäftsinhaltsversicherung kann als das gewerbliche Pendant zur Hausratsversicherung gesehen werden. Sie bietet Kostenersatz für die Wiederherstellung des Betriebs und die Reparatur bzw. Wiederbeschaffung der beschädigten bzw. zerstörten Waren, Materialien, Betriebseinrichtung, etc.
Beim Abschluss einer Inhaltsversicherung/ Geschäftsinhaltsversicherung sollte darauf geachtet werden, dass sich die Versicherungssumme am Neuwert der Gegenstände orientiert. Nur so kann eine Unterversicherung vermieden werden. Durch den Ausfall des Betriebs können zudem hohe Folgekosten entstehen. Diese Folgekosten werden allerdings nicht von der Geschäftsinhaltsversicherung getragen. Für diesen Fall sollte zusätzlich eine Ertragsausfallversicherung abgeschlossen werden. Manche Anbieter bieten allerdings auch eine Rundum-Gewerbeversicherung an. Ein Beispiel ist ein Produktionsbetrieb, bei dem durch einen Maschinenbrand die Produktion für mehrere Monate beeinträchtigt wird. Die Gesamtkosten aus Reparatur- bzw. Ersatzkosten für die Maschine und die Folgekosten für den Produktionsausfall können schnell in die hunderttausenden Euros gehen. Der Schaden des Unternehmens wird in diesem Fall allerdings durch die abgeschlossene Geschäftsinhaltsversicherung und die Ertragsausfallversicherung getragen.
Was ist generell zu beachten?
Wie schon erwähnt, muss die Versicherungssumme der Inhaltsversicherung genau am Neuwert der Gegenstände bestimmt werden. Dabei muss die gesamte technische und kaufmännische Einrichtung eines Betriebs inklusive der gesamten Bestände an Waren, Materialien, Produkten, etc. herangezogen werden. Auch die Wiederherstellungskosten für Daten, Programme, Dokumente, etc. müssen berücksichtigt werden. Darüber hinaus entstehen meist auch Zusatzkosten für andere Leistungen wie Feuerlöschkosten, Aufräum- und Abbruchkosten sowie Transport- und Lagerkosten. Die Geschäftsinhaltsversicherung deckt natürlich keine mutwillig herbeigeführten Schäden ab. Weiterhin werden Schäden durch Abnutzung und Alterung oder durch unsachgemäße Reinigung nicht übernommen. Auch Schäden durch Hagel, Schnee, Sturmflut oder Regen, die aufgrund nicht ordnungsgemäß geschlossener oder abgedichteter Türen entstehen, sind nicht versichert.
Flexible Anpassbarkeit des Schutzes
Um den Versicherungsschutz für die Unternehmen zu erweitern, bieten die Versicherer optionale Versicherungs-Bausteine beispielsweise gegen Schäden und Gefahren durch weitere Naturgewalten an. Auch die Betriebsverglasung inklusive Werbeanlagen kann separat versichert werden. Die Folgekosten z. B. eines Produktionsstillstands werden üblicherweise gesondert mit einer Ertragsausfallversicherung versichert. Für manche Betriebe und Unternehmen kann auch die Gefahr der Betriebsschließung versichert werden. Leistungen und Versicherungsschutz bzw. die Versicherungssumme können also je nach Situation des Betriebs und der jeweiligen Branche angepasst werden. Generell ist es ratsam, sich bei der Auswahl einer Inhaltsversicherung an namhafte Versicherer zu halten, die einen verlässlichen und dauerhaften Schutz bieten.