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Bestimmungen für Sprinkleranlagen und Lagereinrichtung

Sprinkleranlagen sind ab einer Regalhöhe von 7,5 m vorgeschrieben. Es existieren viele Normen und Richtlinien auch für den Brandschutz eingesetzter Kunststoffboxen.

Ratgeber & Wissen

Der Brand eines Lagers kann verheerende Auswirkungen haben, die bis zur Betriebsschließung führen können. Hohe Sach- und Personenschäden können das Ende für ein Unternehmen bedeuten. Die Umwelt bzw. das Grundwasser können durch Löschwasser stark verunreinigt und die Luft durch toxische Rauchgase verseucht werden. Natürlich will jeder Betrieb die Katastrophe vermeiden und auch der Gesetzgeber hat viele Gesetze und Richtlinien für den Brandschutz erlassen. Hier existieren viele Brandschutzmaßnahmen, die ein Unternehmen durchführen sollte (1). Ab einer bestimmten Höhe von Regalanlagen ist zudem der Einsatz von Sprinkleranlagen vorgeschrieben. Auch genutzte Lagerbehälter aus Kunststoff müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. 

Arten und Aufbau von Sprinkleranlagen

Die meisten Sprinkleranlagen in Unternehmen und Lagern sind Nasssprinkleranlagen, bei denen das gesamte Rohrnetz mit Wasser gefüllt ist. Diese Anlagen sind nur für nicht frostgefährdete Bereiche geeignet (>5 Grad Celsius). Es existieren aber auch Trockenanlagen, vorgesteuerte Sprinkleranlagen (VTAV) und Mischanlagen. Bei der Trockenanlage sind frostgefährdete Bereiche (<5 Grad Celsius) mit Druckluft gefüllt (2). Erst nach Auslösen eines Sprinklerknopfs füllt sich die Anlage mit Wasser. Die VTAV-Sprinkleranlage ist eine Trockenanlage, die durch einen automatischen Brandmelder (Rauchmelder) ausgelöst wird. Erst dann strömt Wasser in die Anlage, wodurch sie sich für Gebäude eignet, in denen keine Wasserschäden durch fälschlicherweise ausgelöste Sprinkler entstehen dürfen. Sind einige Bereiche des Gebäudes oder der Lagerhalle frostgefährdet und andere nicht, kann auch eine Kombination aus Nass- und Trockenanlage eingesetzt werden. 

Wie ist also eine Sprinkleranlage grundsätzlich aufgebaut? Grundsätzlich ist der Aufbau der Sprinkleranlage von verschiedenen Faktoren wie der Lagerart (Regallager mit offenen oder geschlossenen Böden, Blocklager, etc.), gewählte technische Regel, dem Lagergut, der Gebäudegeometrie, der benötigten Wassermenge und erforderlichen Anzahl an Sprinklerköpfen, u. v. a. m. abhängig (3). Die Anlage besteht aus den Grundelementen Rohrleitungsnetz (in den zu schützenden Gebäudebereichen), Sprinkler und eine eigenständige sowie gesicherte Wasserversorgung. Die gesicherte Wasserversorgung ist ein besonders wichtiger Teil und muss häufig redundant ausgelegt werden. Dabei können das öffentliche Wasserleitungsnetz, Vorratsbehälter, unerschöpfliche Wasserquellen und Druckluftwasserbehälter genutzt werden. Je nach Höhe des Brandrisikos werden die Rohre mit einer bestimmten Anzahl an Sprinklern an verschiedenen Positionen versehen. 

In jedem Sprinkler ist ein Glasrohr mit einer speziellen Flüssigkeit und einer geringen Menge Luft eingebaut. Steigt die Temperatur in der Lagerhalle bzw. einem Gebäude, dehnt sich die Flüssigkeit im Glasrohr aus. Der entstehende Druck steigt so lange, bis die gesamte Luft absorbiert ist. Bei einer bestimmten Temperatur (meist 68 Grad Celsius) zerspringt das Glasrohr und der Sprinkler wird ausgelöst. Der Druck in der Sprinkleranlage fällt und eine Pumpe startet, die Wasser in der Rohranlage zum Sprinkler bringt. Darauf löscht ein Spritzregen aus dem Sprinkler den entstandenen Brandherd. 

Vorschriften für Feuerschutz und Sprinkler

Grundsätzlich ist für den Schutz vor Feuern im Betrieb und der eingesetzten Anlagen der jeweilige Betreiber verantwortlich. Dies schließt natürlich auch Sprinkleranlagen mit ein. Er muss beispielsweise die jeweiligen Vorgaben aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) oder der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) einhalten. Dabei müssen nach § 4 Abs. 3 ArbStättV alle Brandmelde- oder Löschanlagen regelmäßig eine Sicht- bzw. Funktionsprüfung durchlaufen. Sprinkleranlagen müssen durch den Betreiber täglich, wöchentlich, monatlich und dreimonatlich geprüft werden. Die Detailprüfung, Wartung und Instandhaltung muss zudem durch Fachfirmen durchgeführt werden. Darüber hinaus geben weitere Normen, VdS-Richtlinien und Technische Regeln Informationen zum Einsatz von Sprinklern im betrieblichen Feuerschutz. Dazu gehören die Bauordnung und Industriebaurichtlinie, DIN EN 12845 und die VdS CEA 4001 (VDS Schadenverhütung GmbH) (2). 

Sprinkleranlagen und Regale

Die vorgeschriebenen Feuerschutz-Maßnahmen richten sich generell nach der Höhe der Regalanlagen. Unter 7,5 m Lagerguthöhe kommt der Regal- und Lagerbetreiber i. d. R. ohne exzessive brandschutztechnische Maßnahmen aus. Ab 7,5 m Lagerguthöhe werden durch die Industriebaurichtlinie (IndBauRL) automatische Feuerlöschanlagen (Sprinkleranlagen) bzw. sogar Regalsprinkleranlagen vorgeschrieben. "In Lagergebäuden und Gebäuden mit Lagerbereichen müssen bei Lagerguthöhen (Oberkante Lagergut) von mehr als 7,5 m selbsttätige Feuerlöschanlagen angeordnet werden." (6.4.2 IndBauRL). Ab 9 m bzw. 12 m Lagerguthöhe wird abermals neues Terrain beschritten. In der Muster-Industriebau-Richtlinie (2014) werden für Hochregalanlagen mit Lagerguthöhen über 9 m (Oberkante Lagergut) weitergehende Feuerschutz-Anforderungen verlangt. Allerdings werden sie hier nicht weiter ausgeführt. Durch die Richtlinie VDI 3564 (Brandschutz: Empfehlungen für Hochregalanlagen, 2016) werden spezifischere Hinweise gegeben. Darin enthalten sind z. B. Empfehlungen zu den Anforderungen und zur Größe der Rauchabzugsflächen. 

Brandschutz und Kunststoffbehälter

In Regalanlagen werden als Ladungsträger neben Paletten, Gitterboxen und Containern u. a. auch Behälter und Boxen aus verschiedenen Materialien eingesetzt. Dabei unterliegen auch die eingesetzten Lagerbehälter dem Feuerschutz. Federführend in diesem Bereich sind die deutsche VdS Schadensverhütungs GmbH und das amerikanische Industrieversicherungsunternehmen FM Global. Werden Sprinkleranlagen eingesetzt, sind grundsätzlich geschlossene Lagerbehälter, bei denen eindringendes Löschwasser nicht ablaufen kann, ungeeignet. Daher werden hier Behälter mit Wasserablauflöchern genutzt, da diese das Löschwasser der Sprinkleranlagen kaskadenartig an untere Regalebenen abgeben. Für die Entwicklung von Kunststoff-Ladungsträgern in Bezug auf den Feuerschutz werden in Deutschland vor allem das FM Global Datenblatt 8-34 Protection For Automatic Storage and Retrieval Systems/ Datenblatt 8-9 Storage Of Class 1, 2, 3, 4 And Plastic Commodities und die technische VdS Richtlinie CEA 4001 Abschnitt K.7 herangezogen (4). FM Global und VdS geben unterschiedliche Hinweise auf das Design von wasserdurchlässigen Kunststoff-Lagerbehältern. Daher müssen diese Richtlinien unbedingt mittelfristig harmonisiert werden. Die Wasserbeaufschlagung (mm/min) und Durchflussmenge sind für den Schutz vor Feuern die wichtigsten Konstruktionsparameter. Genaue Konstruktionsvorgaben und -empfehlungen sind laut Arbeitsgruppe pro-K Lager- und Transportsysteme deswegen nicht zielführend. Je nach Land existieren noch weitere Leitlinien und Auflagen regionaler Versicherer und Institutionen, die für den Schutz vor Bränden in Betracht gezogen werden müssen. 

Besonders bei Automatiklagern führen die Richtlinien von FM Global und VdS zu Zielkonflikten in Bezug auf Schadensverhütung, Etikettenscan und Ladungsträger-Erkennung durch Lichtschranken. 

Literatur:

1 BITO Fachwissen, Einfache Maßnahmen für den Brandschutz im Lager, Link 

2 Brandschutz, Sprinkleranlagen im Brandschutz: Wie funktionieren sie und welche Vorschriften sind zu beachten? September 2021, Forum Verlag Herkert GmbH, Link 

3 Battran Lutz, Planung | Ausführung, Basiswissen Sprinkleranlagen, Aufbau, Konzeption und Planung, Juni 2021, Feuertrutz, Link 

4 BITO Fachwissen, Brandschutz bei wasserdurchlässigen Kunststoff-Ladungsträgern, Link 

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